Kleine Veränderungen im täglichen Speiseplan bringen oft schon einen großen Nutzen. In persönlichen Gesprächen (in der Regel bis fünf Beratungen) vermittle ich Ihnen das nötige Wissen und unterstütze Sie bei der praktischen Umsetzung.
richtet sich an Menschen, die bereits eine Vorerkrankung wie z.B. Diabetes, Adipositas, Krebs oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten haben. Diese Therapie erfolgt auf ärztliche Verordnung.
wendet sich in erster Linie an gesunde Personen, um ernährungsmitbedingten Erkrankungen vorzubeugen.
Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Diättherapie (nach §43 SGB V) und Ernährungsberatung (nach §20 SGB V) sind individuell.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach!
Dokumente wie »Ärztliche Zuweisung« und »Antrag auf Kostenzuschuss« finden Sie zum Download hier: